Der neue Gesetzentwurf begr?ndet nach Informationen der Zeitung ein Einschreiten der Luftwaffe bis zum Abschuss von Passagierflugzeugen, wenn ein ?elementarer Angriff auf Gemeinschaftsg?ter?? festgestellt werde. [?]
Durch die Fokussierung auf die zu verteidigenden ?Gemeinschaftsg?ter?? w?rde sich die Neuregelung in einem wesentlichen Punkt vom ersten Entwurf unterscheiden. In diesem war noch ein Angriff auf Menschen als Rechtfertigung f?r den Abschuss angef?hrt worden.
Wir fassen nochmal zusammen: Das BVG sieht im T?ten von unbeteiligten Menschen, um andere unbeteiligte Menschen zu sch?tzen, einen Versto? gegen die Menschenw?rde. Falls zuf?llig anwesende Innenminister nachz?hlen m?chten: Das steht in Artikel 1 (in Worten: ?eins?) des Grundgesetzes, relativ weit vorne. Und kann ?brigens auch nicht ge?ndert werden. Das steht allerdings gut versteckt in Artikel 79(3) und ist wom?glich nicht jedem Innenminister bekannt.
Die Rechtfertigung, die ein gewisser Sch?uble nun f?r moralisch (und auch juristisch) besser fundiert h?lt, besteht also darin, da? nicht mehr Menschen, sondern Sachen gesch?tzt werden sollen, indem man das fragliche Flugzeug abschie?t?