Das Bundesverfassungsgericht schloss im Februar dieses Jahres aber jede Verfassungs?nderung aus, die den Abschuss eines solchen Passagierflugzeugs erlauben w?rde. ?Der Schutz der Menschenw?rde ist strikt und einer Einschr?nkung nicht zug?nglich?, hei?t es in dem Gerichtsbeschluss. Ein Abschuss einer Maschine, die ausschlie?lich mit Terroristen besetzt ist, w?re hingegen zul?ssig. Das ist jedoch wenig praktikabel.
Das ist genauso praktikabel wie jeder andere Abschu?, solange die Waffensysteme technisch in Ordnung sind. Was es nicht ist, ist realistisch. Wom?glich war das gemeint.